Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen (§ 13 BhV)

PDF-SERVICE: Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten informieren wir in mehr als 60 OnlineBüchern im PDF-Format wir über die Beamtenversorgung, Beihilfe und Besoldung. Für den Bund und jedes Land gibt es jeweils ein eigenes OnlineBuch, z.B. "Beihilfe Bayern", "Besoldung NRW" oder Beamtenversorgung Hessen". Als Zusatzservice finden Sie im LOGIN-Bereich nützliche "Musterschreiben" als Hilfestellung für Anträge an den Dienstherrn >>>mehr Informationen  

NEU: Seminare zum Beamtenversorgungsrecht für Mitarbeiter und Sachbearbeiter von Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen


Außerhalb der Bundesrepublik entstandene Aufwendungen

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen (§ 13 BhV)

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen sind nur beihilfefähig, wenn es sich umAufwendungen nach § 6 und §§ 9 bis 11 BhV handelt.Außerdem werden diese Aufwendungen nur in der Höhe als beihilfefähig anerkannt, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland beim Verbleiben amWohnort entstanden und beihilfefähig gewesen wären. Für Aufwendungen innerhalb der Europäischen Union wird dieser Kostenvergleich nicht durchgeführt.

Rechnungsbeträge in ausländischer Währung sind mit dem am Tage der Festsetzung der Beihilfe geltenden amtlichen Devisen-Wechselkurs in Euro umzurechnen, sofern der Umrechnungskurs nicht nachgewiesen wird. Den Belegen über Aufwendungen von mehr als 550,00 Euro (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BhV) ist eine Übersetzung beizufügen. Für die beihilfefähigen Aufwendungen von Beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen mit ständigemWohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt als Wohnort bei Versorgungsempfängern der Sitz der Festsetzungsstelle, bei den übrigen Beihilfeberechtigten der Dienstort.

Für ins Ausland abgeordnete Beamtinnen und Beamte bestehen besondere Regelungen.

Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber "Die Beihilfe", den Sie hier für 7,50 Euro bestellen können.


Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte nur 19,50 Euro

Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte: Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? Mit dem Doppelpack für 19,50 Euro (im Jahr) liefern wir Ihnen 1 x monatlich das Beamten-Magazin und 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" bequem nach Hause. Zur Bestellung  


  Startseite | www.steuerbeamte.de | Impressum   © 2012 INFO-SERVICE